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Im Testament die Ruedi Lüthy Foundation begünstigen

TESTAMENTE

Erfahren Sie, wie Sie gemeinnützige Institutionen auch nach Ihrem Tod unterstützen können.

Spuren hinterlassen - über den eigenen Tod hinaus:
Erbschaften als wichtige Spendenquelle

Viele Menschen schieben das Verfassen ihres Testaments jahrelang vor sich her. Dabei ist das Festhalten des eigenen Willens einfacher als manche denken. Und es verhindert dort, wo Verwandte fehlen, dass dass eigene Vermögen in die Staatskasse fliesst. Nur so lässt sich selbst bestimmen, wem das eigene Geld zugutekommt.
 
Für die Ruedi Lüthy Foundation sind Erbschaften und Vermächtnisse als Spendenquelle nicht mehr wegzudenken. Seit Jahren leisten Nachlässe einen entscheidenden Beitrag, um die Newlands Clinic ohne zeitweilige finanzielle Bremsmanöver betreiben zu können. Auch solchen Nachlassspenden ist es zu verdanken, dass die Stiftung in ertragsarmen oder ausgabenintensiven Zeiten Finanzlücken wieder schliessen konnte.

Ohne Testament gehen gemeinnützige Institutionen leer aus
Damit überhaupt irgendeine gemeinnützige Organisation in den Genuss einer Spende aus einem Nachlass kommen kann, ist die Existenz eines Testaments zwingend. Denn ohne diesen formell dokumentierten letzten Willen der Verstorbenen erben immer die Verwandten oder – falls solche fehlen – der Staat. Es gibt in der Schweiz genau drei Formen von gültigen Testamenten. Ein Testament muss in einer der folgenden Formen errichtet werden:


• als handgeschriebenes, eigenhändiges Testament,
• als von einer Urkundsperson (z.B. Notar) errichtetes öffentliches Testament,
• als mündliches Testament vor zwei unabhängigen Zeugen bei ausserordentlichen Umständen.


Dabei gilt das handgeschriebene, eigenhändige Testament als die weitest verbreitete wie auch einfachste Form. Zu beachten sind allerdings mindestens die Punkte aus folgender Checkliste:

• von mir selbst und von A bis Z handgeschrieben
• betrifft meine persönliche Hinterlassenschaft
• enthält meine Personalien (Name, Vorname, Geb.-Datum, Adresse)
• begünstigt genau bezeichnete Personen oder Institutionen
• beachtet Pflichtteile von Nachkommen, Ehegatten oder eingetragenen Partnerschaften
• wird idealerweise bei der Aufbewahrungsstelle des Kantons hinterlegt

 
Vermächtnis oder Erbe
Seine Vermögenswerte kann man als Vermächtnisse weitergeben oder als Erbe. Wenn es um Geld geht, besteht ein Vermächtnis aus einem fixen Betrag (z.Bsp. 100‘000 Franken), der einer Person oder Institution aus der Erbmasse ausbezahlt wird, noch bevor diese auf die Erben aufgeteilt wird. Wer hingegen erbt, erhält einen Anteil (z.Bsp. die Hälfte, ein Viertel, etc.) des Nachlasses, der nach Auszahlung aller Vermächtnisse verbleibt. Dabei steht den Ehepartnern und den Nachkommen je ein Pflichtteil von mindestens einem Viertel zu.


Als Alternative kann man von einem Notar ein öffentliches Testament verfassen lassen. Kosten: von 500 bis 3‘000 Franken.

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